Ein Rahmenvertrag wird zu Beginn eines langfristigen Verhältnisses zwischen zwei Parteien geschlossen. In diesem Vertrag werden alle grundsätzlichen, entscheidenden Regelungen getroffen, die später auch für etwaige Einzelverträge gelten sollen. Es bleibt für die Einzelverträge immer noch genug Spielraum für Änderungen, deren Durchführung durch vorherige Rahmenverträge vereinfacht und beschleunigt wird.