In einem Exklusivvertrag (auch Alleinauftrag genannt) wird vereinbart, dass das Unternehmen keine weitere Personalberatung/Executive Search Agentur mit der aktuellen Suche beauftragt.
Sinn dahinter ist, dass sich sowohl das Unternehmen als auch die Personalberatung verbindlich für das Vertragsverhältnis entscheiden. Nur so kann sich die Personalberatung die erforderliche Zeit nehmen, mit ganzem Engagement in die Suche einzusteigen und die Einstellung eines Kandidaten zu garantieren und so den gewünschten Vertragserfolg sicherzustellen.
Weiterhin ist damit gewährleistet, dass das gute Image des Unternehmens erhalten bleibt – anders als wenn wiederholte Ansprachen durch unterschiedliche Personalberatungen erfolgen und dies keinen professionellen Eindruck bei Kandidaten hinterlässt, da Doppelansprachen nicht für die Wichtigkeit der Position sprechen und unverbindlich erscheinen mögen.